Seit dem 1. August 2022 gilt das neue Nachweisgesetz (NachwG). Für Sie als Arbeitergeber:in heißt das, dass Sie Ihren Mitarbeiter:innen die Arbeitsbedingungen ausführlich auflisten und schriftlich aushändigen müssen – zumindest auf Nachfrage, bei Neueinstellungen sogar sofort. Um späteren Ärger zu vermeiden, empfehlen wir zudem, dass Sie die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten, alle Ruhezeiten und Schichteinteilungen lückenlos dokumentieren.