Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 die Eckpunkte eines Konjunkturpakets verabschiedet. Die Auswirkungen dieses 130 Milliarden Euro schweren Vorhabens auf Zahnarztpraxen haben wir bereits in einem Artikel am 15. Juni veröffentlicht. Zu den wesentlichen Maßnahmen des Pakets gehört auch die befristete Absenkung der Mehrwertsteuersätze (von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 %). Diese wird sich im zweiten Halbjahr 2020 direkt auf die Finanzen der Praxen auswirken.
In diesem Artikel zeigen wir daher anhand von Beispielrechnungen auf, wie hoch die resultierende Entlastung für Zahnarztpraxen konkret ausfallen wird. Wir erläutern außerdem, welcher Umsetzungsaufwand für Zahnarztpraxen damit einhergeht.