Die Corona-Pandemie macht auch vor einer Zahnarztpraxis nicht Halt: Behandlungen werden aus verschiedensten Gründen abgesagt. Daraus können wirtschaftliche Folgen für Zahnärzte resultieren. Bundestag und Bundesrat haben im letzten Jahr schnell reagiert: Die gesetzlichen Voraussetzungen für den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit wurden rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft gesetzt und nun bis Ende 2021 verlängert.