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Jahresumsatzsteuererklärung / Umsatzsteuerjahreserklärung

Während die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise erstellt und abgegeben wird, erfolgt die Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärung immer am Ende eines Wirtschaftsjahres. Die Jahresumsatzsteuererklärung gibt Auskunft über alle Umsatzerlöse sowie die ermittelten Vorsteuerabzüge und die geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des entsprechenden Jahres. Abgabefrist ist der 31.07. des Folgejahres. Wird die Erklärung durch den Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.


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