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Goodwill (Immaterieller Praxiswert)

Wird z.B. eine Praxis verkauft, ein Inhaber wechselt oder es wird ein weiterer Inhaber aufgenommen, ist der Wert einer Praxis neu festzulegen. Zu diesem Wert kann diese ganz oder zum Teil veräußert werden. Der Praxiswert setzt sich dabei aus den gesamten materiellen Werten (Substanzwert) sowie einem immateriellen Wert zusammen. Bei diesem immateriellen Praxiswert spricht man auch vom Goodwill. Für die Übernahme einer Praxis ist die wirtschaftlich erfolgreiche Vorführung das Hauptanliegen. Der Goodwill soll darüber Aufschluss geben wie gut die Praxis aufgestellt und wie hoch ihr immaterieller Wert ist. Dieser wird ertragswertorientiert, basierend auf der Berechnung der Umsatz- und Kostenstruktur sowie einem kalkulierten Arztgehalt, ermittelt. Unter anderem fließen noch folgende weitere Faktoren in die Bewertung ein:

  • Größe und Qualität des Patientenstammes
  • Lage der Praxis
  • Bekanntheitsgrad und Leistungsfähigkeit der Praxis
  • Besondere Qualifikation der Praxismitarbeiter