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GoBD

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die GoBD sind seit dem 01.01.2015 gültig und betreffen Groß- und Kleinunternehmen sowie Freiberufler und Selbstständige.


Sie regeln…

  • die Nachvollziehbarkeit von verbuchten oder aufgezeichneten Geschäftsvorfällen,
  • deren zeitliche Erfassung,
  • deren Nachprüfbarkeit (Verfahrensdokumentation),
  • die Unveränderbarkeit von Belegen und deren Verbuchung bzw. Aufzeichnung,
  • die Protokollierung von vorgenommenen Änderungen (Stornos, Berichtigungen),
  • die Datensicherheit (z. B. vor Untergang),
  • den Datenzugriff (durch das Finanzamt) und
  • die Aufbewahrung von Unterlagen