Arbeitszeiterfassung: Was Sie über den Gesetzentwurf wissen sollten

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Arbeitszeiterfassung: Was Sie über den Gesetzentwurf wissen sollten

Der Gesetzentwurf: Wie ist der Stand der Dinge?

Als Reaktion auf das BAG-Urteil vom Herbst hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Arbeitszeiterfassung in Unternehmen in Deutschland regeln soll. Der Entwurf muss, bevor er zur Abstimmung ins Parlament geht, noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Das heißt, Änderungen sind noch möglich und auch wahrscheinlich. Der aktuelle Stand wurde aber bereits durch die „Süddeutsche Zeitung“ bekannt.

Wie soll die Arbeitszeiterfassung künftig aussehen?

Bisher mussten lediglich Überstunden und die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen erfasst werden. In Zukunft sollen jeden Tag für jede:n Beschäftigte:n Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufgezeichnet werden, und zwar elektronisch. Die genaue Art der elektronischen Erfassung, ist den Arbeitgeber:innen überlassen. Sie sind aber verantwortlich dafür, dass die Zeiten auch tatsächlich erfasst werden. Arbeitnehmer:innen haben ein Recht darauf, die Kopien ihrer Daten zu erhalten.

Für welche Betriebe gibt es Ausnahmen?

Alle Unternehmen müssen die Arbeitszeit erfassen. Tarifgebundene Branchen können Ausnahmen oder Erleichterungen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften aushandeln, die in Tarifverträgen festgehalten werden. Obgleich es für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in bestimmten Kammerbereichen (Hamburg, Hessen, Saarland, Westfalen-Lippe) Tarifverträge gibt, dürften diese aufgrund der fehlenden Tarifbindung jedoch voraussichtlich nicht von den Erleichterungen profitieren.

Wie soll das mit Vertrauensarbeitszeit im Homeoffice funktionieren?

Auch viele Zahnarztpraxen überlassen es ihren Verwaltungsfachkräften inzwischen immer öfter, ob sie ihre Aufgaben in der Praxis oder von zu Hause aus erledigen. Wenn der oder die Angestellte dabei mehr oder weniger frei entscheiden kann, wann sie ihre Arbeit macht, spricht man von Vertrauensarbeitszeit, und die wird normalerweise nicht kontrolliert. Laut „Süddeutscher Zeitung“ waren die Arbeitgeber trotzdem schon bisher verpflichtet sicherzustellen, dass die Mitarbeiter:innen die gesetzlichen Ruhezeiten (mindestens elf Stunden) und die wöchentliche Höchstarbeitszeit (48 Stunden) einhalten. Nach dem neuen Gesetzentwurf muss nun auch in der Vertrauenszeit die Arbeitszeit erfasst werden. Der Arbeitgeber kann auf die Kontrolle verzichten, muss aber sicherstellen, dass ihm Verstöße gegen Ruhezeiten „bekannt werden“, wie die „SZ“ schreibt.

Wie kompliziert und teuer wird das nun?

Klar haben viele keine Lust auf noch mehr Bürokratie. Andererseits gibt es bereits unkomplizierte und bezahlbare Lösungen für eine elektronische Zeiterfassung, die sich auch für kleinere Praxen lohnen. Allen voran natürlich unsere solvi-Personalsoftware pepito, die speziell für die Bedürfnisse und Eigenheiten in Arzt- und Zahnarztpraxen konzipiert ist. Einen raschen Überblick über die Möglichkeiten geben solvi-Geschäftsführer Christian Brendel und pepito-Expertin Lea Schrepfer in Folge 73 unseres Podcasts Aufgebohrt. Machen Sie sich schlau und buchen Sie eine kostenlose Live-Demo für pepito, in der Sie Ihre Fragen zur Software stellen können.

Warum macht Arbeitszeiterfassung in Zahnarztpraxen Sinn?

Mal abgesehen davon, dass der Europäische Gerichtshof schon 2019 die Arbeitszeiterfassung in der EU zur Pflicht gemacht hat und der Gesetzentwurf in Deutschland überfällig ist – für Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber macht eine Arbeitszeiterfassung auch unternehmerisch Sinn. Denn das Personal macht den Großteil der Kosten in einer Zahnarztpraxis aus. Es ist also besonders wichtig, dass Sie den Überblick behalten und Ihre Mitarbeiter:innen sinnvoll und effizient einsetzen.

Wie geht Arbeitszeiterfassung mit pepito?

Megaeinfach: Alle Ihre Mitarbeiter:innen bekommen Zugang zu pepito, von welchem Gerät aus definieren Sie gemeinsam. Per Pin, Chip oder Fingerabdruck stempeln sich Ihre Mitarbeiter:innen bei Dienstbeginn ein, bei Dienstende aus. Das System erfasst und dokumentiert die Zeiten, wenn Sie möchten, minutengenau. Ob Pausen gestempelt oder pauschal im System berechnet werden, entscheiden Sie. Für jedes Teammitglied erstellt pepito Monatsübersichten, aus denen die täglich geleisteten Arbeits- und Fehlzeiten hervorgehen. Die Mitarbeiter:innen können sich über die Smartphone-App einloggen und haben so jederzeit den Überblick über ihre Stunden- und Arbeitszeitkonten.

Dienst- und Urlaubsplanung: Was pepito noch kann

Praxismanager:innen lieben unser pepito, weil man mit dem Programm Dienst- und Urlaubspläne binnen weniger Minuten erstellen und sofort im Team teilen kann. Alle Teammitglieder erhalten einen eigenen Zugang und haben damit jederzeit Einsicht in ihr Urlaubs- und Stundenkonto. Damit schaffen Sie Transparenz für alle und sorgen für mehr Zufriedenheit im Team. Bei der Entwicklung haben wir darauf geachtet, dass pepito einfach und intuitiv zu bedienen ist. Für Ihre Praxis richten wir die Software individuell mit Ihnen ein.

 

Ihre Vorteile durch pepito im Überblick:

  • Sie sind mit der Arbeitszeiterfassung rechtlich auf der sicheren Seite
  • Sie setzen Ihr Personal effizient und sinnvoll ein
  • Sie erstellen Dienst- und Urlaubspläne innerhalb von Minuten
  • Sie können Urlaub und andere Abwesenheiten ganz einfach verwalten
  • Sie minimieren Ihren administrativen Aufwand deutlich
  • Sie erfassen die Arbeits- und Fehlzeiten Ihrer Mitarbeitenden exakt und revisionssicher

Sie wollen mehr wissen?

Gerne zeigen wir Ihnen im persönlichen Gespräch, wie Sie Ihr Praxispersonal mit Hilfe von pepito effizient verwalten, den Einsatz planen und wie Sie dank der Zeiterfassung alle gesetzlichen Anforderungen zur Aufzeichnung erfüllen.

Hier können Sie direkt einen unverbindlichen Termin dafür buchen, oder Sie kontaktieren uns unter 06126 – 501 91 50 oder pepito@solvi.de