Beschäftigung selbständige Abrechnungsspezialisten – Falle Sozialversicherungspflicht!

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Unser Kooperationspartner Rechtsanwalt Michael Lennartz (lennmed.de Rechtsanwälte Bonn, Berlin, Baden-Baden) hat in seinem aktuellen Kanzleinewsletter auf ein sehr wichtiges Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg vom 29.01.2016 hingewiesen, dass die sozialversicherungsrechtlichen Risiken bei der Einbindung von externen Abrechnungsspezialisten deutlich macht.

In dem Fall wurde die Einbindung einer freiberuflichen Abrechnungsspezialistin, die für fünf Praxen arbeitete, als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit qualifiziert, was u.a. die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Folge hat. Nach Auffassung des Gerichtes sei zwar davon auszugehen, dass eine Beschäftigung auf freier Basis vereinbart werden sollte. Allerdings sei bereits die Vereinbarung von Dienstleistungen und deren Abrechnung nach Stunden und nicht nach Werken (z. B. nach erstellten Abrechnungen) ein Indiz für eine vertragliche Bindung auf Basis abhängiger Beschäftigung. Zudem sollte die Arbeit in den Räumen der Praxis unter Verwendung des dortigen Equipments (insbesondere PC) erfolgen.

RA Lennartz arbeitet in seinem Beitrag heraus, was das Gericht als spezielle Kriterien angesehen hat, die zu dieser Einordnung führten. Wichtig ist dies, um im Umkehrschluss die Einbindung von externen Mitarbeitern so zu gestalten, dass nach Möglichkeit keine Sozialversicherungspflicht besteht und Fehler vermieden werden.

 

Michael Lennartz lennmed.de Rechtsanwälte www.lennmed.de